- Kinder ab 6 Jahren (auch in Gruppen von 20 und mehr Kindern, z.B. Schulklassen)
- Schüler bis 28 Jahren gegen Vorlage des Schülerausweises (auch Berufsschüler)
- Studenten bis 28 Jahren (gegen Vorlage des Studentenausweises)
- Grundwehrdienstleistende (gegen Vorlage des Truppenausweises)
- Inhaber des Rhönpass
- Personen, die ein Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr leisten (gegen Nachweis)
- Behinderte mit M.d.E. von 50 % und mehr (gegen Vorlage des Schwerbehindertenausweises)
Als Erwachsene gelten Personen ab 15 Jahren, soweit sie nicht unter den Personenkreis der Ermäßigten fallen.
Freien Eintritt: US-Soldaten und Soldaten im Ruhestand